COVID-19 Maßnahmen
Wir freuen uns auf Sie! Selbstverständlich steht dabei die Sicherheit eines jeden im Vordergrund.Die Maßnahmen rund um das Coronavirus (COVID-19) können Auswirkungen auf Ihren Besuch in West-Zeeuws-Vlaanderen haben. Letzte Anpassung dieser Seite: 14. April 2021
Bitte beachten Sie:
- Diese Zusammenfassung dient lediglich der Orientierung, rechtliche Ansprüche lassen sich daraus nicht ableiten. Die Regeln und Maßnahmen können sich innerhalb weniger Stunden ändern, manche Unternehmen handhaben auch eigene, strengere Regeln. Daher sollten Sie sich unmittelbar vor jeder
(Reise-)Aktivität erst unter den unten aufgelisteten Links sowie auf den Webseiten des jeweiligen Unternehmens informieren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das jeweilige Unternehmen. - Dieses Dokument bezieht sich auf private Urlaubsaufenthalte und Tagesausflüge mit dem eigenen Auto. Für Sonderregeln, die Berufspendler, Schüler/Studenten, grenznahe Gemeinden, Frachtverkehr und sonstige Kurzaufenthalte betreffen, informieren Sie sich bitte im Internet.
- Für Anreisen mit Flugzeug, Schiff, Bus oder Bahn gelten Sonderregeln, bitte informieren Sie sich im Internet.
GASTRONOMIE
Innenräume und Außenterrassen sind bis mindestens zum 20. April 2021 geschlossen, oft ist es jedoch möglich, meist nach Vorbestellung über’s Internet, eine Bestellung abzuholen, um diese beim Spazierengehen oder zuhause aufzuessen. Es ist nicht gestattet, sich auf den Außenterrassen niederzulassen oder in großen Gruppen in Parks usw zusammenzusitzen.Auch die Strandpavillions und deren Terrassen sind nur für die Abholung geöffnet.
Einkaufen
Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Läden für Tierbedarf und Drogerien sind geöffnet.Bei allen anderen Geschäften, auch Baumärkten, ist Bestellen und Abholen sowie Einkaufen nach Vereinbarung möglich. Bitte schauen Sie im Internet auf der jeweiligen Webseite nach.
Für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten folgende Regeln:
Alle Geschäfte sind ab 20:00 Uhr geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte, in denen überwiegend Lebensmittel verkauft werden. Zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr ist der Kauf bzw. Verkauf von Alkohol verboten. Supermärkte bieten spezielle Einkaufszeiten für ältere und aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdete Menschen an.
KULTUR
Einige Kontaktberufe sind erlaubt: Sie können zum Friseur, Masseur oder zur Fahrschule gehen.Im Augenblick sind die folgenden Einrichtungen geschlossen bis einschließlich zum 20. April 2021:
- Theater, Konzertsäle, Kinos und Casinos
- Tierparks uynd Vergnügungsparks
- Orte, an denen Menschen in geschlossenen Räumen trainieren, z.B. Sportcenter und Schwimmbäder
- Saunen und Wellness-Center
UNTERKUNFT
1. Anreise (mit dem eigenen Auto)
- Am 6. April 2021 hat die deutsche Bundesregierung die Niederlande zum Hochinzidenzgebiet erklärt: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Darüber hinaus gilt nach wie vor die Reisewarnung seit 4. April 2021 des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/niederlandesicherheit/211084 - Die Niederlande haben Deutschland ebenfalls zum Risikogebiet erklärt: https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies
Dennoch müssen Sie bei dieser Form der Anreise kein negatives Testergebnis bei der Einreise vorlegen.
Nach der Ankunft in den Niederlanden müssen Sie sich 10 Tage lang in Heim-Quarantäne in Ihrer Urlaubsunterkunft begeben. Das bedeutet: Nicht einkaufen, nicht die gemeinsamen Sanitäreinrichtungen auf dem Campingplatz aufsuchen und nicht die Servicestation für Campingtoiletten.
Treten innerhalb dieser 10 Tage keine Krankheitsanzeichen auf, können Sie ab Tag 11 normal Urlaub machen. Sie können am 5. Tag einen PCR-Test machen lassen, wenn dieser negativ ausfällt sind Sie aus der Quarantäne entlassen.
Diesen Test müssen Sie auch machen, wenn Sie bereits eine vollständige Impfung erhalten haben. www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/self-quarantine
Wenn Sie eine niederländische BSN haben, können Sie hier einen Testtermin vereinbaren:
https://coronatest.nl/ik-wil-me-laten-testen/een-online-afspraak-maken (nicht für Reisezertifikate!).
Wenn Sie keine BSN haben, müssen Sie einen kommerziellen Anbieter aufsuchen (siehe Internet).
1.2 Anreise über Belgien
Reisen Sie über Belgien an, müssen Sie diese Erklärung vor der Abreise in Deutschland ausfüllen und mit sich führen, auch wenn Sie nur auf der Durchreise sind:
https://travel.info-coronavirus.be/de/notwendige-reise-ehrenwortliche-erklarung
- Regeln Belgien: https://www.info-coronavirus.be/de/faq/
2.1 Generell
West-Zeeuws-Vlaanderen besteht aus der Gemeinde Sluis, die Teil der Provinz Zeeland ist. Daher gelten zusätzlich zu den landesweiten Regeln die Regeln der „Veiligheidsregio Zeeland“ sowie die der Gemeinde Sluis. Es kann also sein, dass lokal kurzfristig Sondermaßnahmen getroffen werden müssen, vor allem, wenn sich zu viele Menschen an einem Ort aufhalten und Parkplätze drohen, überfüllt zu werden.
- Landesweit: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/algemene-coronaregels www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands
- Infos VRZ: www.zeelandveilig.nl/meldingen/zeeuwse-maatregelen-coronavirus (die deutsche/englische Version wird mit einigen Tagen Verspätung aktualisiert)
- Infos Gemeinde Sluis: www.gemeentesluis.nl/Bestuur_en_Organisatie/Nieuws/Informatie_coronavirus
2.2 Übernachten
Hotels sind geöffnet, aber die Restaurants und der Zimmerservice sind geschlossen. Sie können jedoch etwas von draußen mitbringen, um es in Ihrem Hotelzimmer zu essen.
Campings und Ferienparks sind geöffnet, es bestehen im Augenblick über die Grundregeln hinaus keine Einschränkungen bei Nutzung der Sanitärgebäude, Wäscherei und Außenspielplätze. Gastronomie und Innenveranstaltungen finden nicht statt.
Es herrscht eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 4:30 Uhr. Sie müssen in dieser Zeit eine Selbsterklärung mit sich führen:
https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/documents/forms/2021/01/29/self-declaration-for-curfew-exemption-german
Die Ausgangssperre gilt auch auf dem Gelände der Campings und Ferienparks! Bei ersteren sind die WCs nachts zugänglich, besuchen Sie diese, wenn notwendig, zügig und ohne Umwege.
3. Abreise
3.1 Einreise nach Deutschland
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032
Wer sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Behörde vorzulegen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.
Der Nachweis über ein negatives Testergebnis oder entsprechendes ärztliches Zeugnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Der durchgeführte Test muss die unter www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus müssen sich Einreisende 10 Tage in Quarantäne begeben und ihr zuständiges Gesundheitsamt mittels der digitalen Einreiseanmeldung www.einreiseanmeldung.de/# informieren. Beachten Sie die individuellen Regeln per Bundesland:
- Regelungen NRW: https://www.land.nrw/corona
- Regelungen Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
- Regelungen Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
- Für Mitteilungen und aktuelle Regeln der anderen Bundesländer bitte die jeweilige Webseite googeln.
3.2 Abreise über Belgien
Reisen Sie über Belgien ab, müssen Sie diese Erklärung vor der Abreise in den Niederlanden ausfüllen und mit sich führen, auch wenn Sie nur auf der Durchreise sind:
https://travel.info-coronavirus.be/de/notwendige-reise-ehrenwortliche-erklarung
- Regeln Belgien: https://www.info-coronavirus.be/de/faq/
GRUNDREGELN
Die Grundregeln sind überwiegend dieselben wie auch in Deutschland:- Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände.
- Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein, die nicht in Ihrem Haus wohnen.
- Gehen Sie maximal 1 mal pro Tag auf Besuch bei anderen Menschen.
- Treffen Sie sich draußen mit maximal 1 haushaltsfremden Person.
- Wenn Sie Symptome haben, bleiben Sie in der Ferienunterkunft und lassen Sie sich sofort testen.
- Berühren Sie Ihr Gesicht so wenig wie möglich.
- Husten oder niesen Sie in Ihren Ellbogen.
- Keine Hände schütteln.
- Halten Sie auch Abstand zu Familie oder Freunden.
- Gehen Sie nicht an überfüllte Orte.
- Treffen Sie so wenig Leute wie möglich.
- Halten Sie eine Mund-/Nasenschutzkappe bereit und benutzen sie diese, wenn vorgeschrieben (z.B. Supermärkten und öffentlicher Nahverkehr).
Denken Sie daran, dass es Berufsgruppen gibt, die diese aus Gründen des Arbeitsschutzes den ganzen Tag tragen müssen. Während einer kurzen Busfahrt oder der wenigen Minuten beim Einkauf ist dies zumutbar für jeden.
Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 13 bzw 18 Jahre, Kontakte untereinander sind unter bestimmten Bedingungen gestattet.